E-Rechnungen im Stapel prüfen — mit Prüfprotokoll für die Kanzlei
Mandanten liefern E-Rechnungen inzwischen als XRechnung (XML) und ZUGFeRD-PDF — und ab 2027/2028 wird es deutlich mehr. Rechnungssicht macht daraus einen Arbeitsschritt: alle Dateien auf einmal prüfen, lesbar machen, dokumentieren.
Der Kanzlei-Workflow
- Alle XML-/PDF-Dateien eines Mandanten gemeinsam in Rechnungssicht ziehen — 10, 50 oder 200 Stück.
- Jede Rechnung wird sofort geprüft: Summenkonsistenz, USt-Aufschlüsselung, Pflichtangaben nach § 14 UStG, Leitweg-ID — Fehler auf Deutsch erklärt, nicht als Regel-Code.
- Export als Stapel: DATEV-taugliche PDFs (Original-XML eingebettet) als ZIP, CSV-Übersicht für die Fibu, Prüfprotokoll (PDF) mit SHA-256-Nachweis je Datei.
Warum lokal entscheidend ist
Jedes andere Prüf-Tool bedeutet: Mandantendaten auf fremde Server. Rechnungssicht läuft vollständig im Browser — kein Upload, kein AV-Vertrag, keine Diskussion mit dem Datenschutzbeauftragten. Verschwiegenheit (§ 203 StGB) bleibt gewahrt, auch technisch.
Warum ein Prüfprotokoll?
Ab 2027 gefährden formal fehlerhafte Eingangsrechnungen den Vorsteuerabzug. Das Prüfprotokoll dokumentiert, dass, wann und mit welchem Ergebnis geprüft wurde — mit Regel-IDs, Zeitstempel und Datei-Hashes. Ein PDF für die Akte statt „haben wir irgendwann mal angeschaut".
Die Prüfung ist eine formale und rechnerische Prüfung (EN 16931 / XRechnung-Geschäftsregeln, Auswahl) und ersetzt keine vollständige Schematron-Validierung und keine steuerliche Beurteilung. Rechnungssicht steht in keiner Verbindung zur DATEV eG.