Dauerrechnung als E-Rechnung — für Vermieter und Dauerschuldverhältnisse
Sie vermieten gewerblich mit Umsatzsteuer (§ 9-Option) oder stellen regelmäßig denselben Betrag in Rechnung (Wartung, Hosting, Pacht)? Dann verlangt das Gesetz auch für die Dauerrechnung eine E-Rechnung — eine simple PDF- oder Word-Rechnung genügt zwischen Unternehmen nicht mehr.
Die gute Nachricht: einmal reicht
Für ein Dauerschuldverhältnis genügt eine einzige E-Rechnung für den ersten Teilleistungszeitraum. Sie gilt weiter, bis sich etwas ändert — erst bei neuer Miethöhe oder neuen Vertragsdaten wird eine neue Rechnung fällig. Der Aufwand ist also einmalig; ein Software-Abo dafür lohnt nicht.
In 5 Minuten erstellt
- Konverter öffnen — haben Sie eine bestehende PDF-Dauerrechnung, wird sie automatisch als Vorlage eingelesen.
- Vermieter- und Mieterdaten, Monatsbetrag, USt-Satz und IBAN prüfen bzw. eintragen. In die Bemerkungen gehört der Vertragsbezug, z. B. „Dauerrechnung gemäß Mietvertrag vom 01.03.2024, gültig ab 01.01.2027 bis auf Weiteres".
- Als XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-PDF speichern und dem Mieter übermitteln. Fertig — die Datei besteht den offiziellen KoSIT-Validator.
Alles bleibt bei Ihnen
Rechnungssicht läuft vollständig im Browser: Mietverträge, Beträge und Bankdaten werden nirgendwohin hochgeladen.
Keine Steuerberatung: Ob Ihre Vermietung der E-Rechnungspflicht unterliegt (Option nach § 9 UStG, Übergangsfristen bis 2027/2028, Kleinunternehmer-Ausnahme), klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerkanzlei.