Dauerrechnung als E-Rechnung — für Vermieter und Dauerschuldverhältnisse

Sie vermieten gewerblich mit Umsatzsteuer (§ 9-Option) oder stellen regelmäßig denselben Betrag in Rechnung (Wartung, Hosting, Pacht)? Dann verlangt das Gesetz auch für die Dauerrechnung eine E-Rechnung — eine simple PDF- oder Word-Rechnung genügt zwischen Unternehmen nicht mehr.

Die gute Nachricht: einmal reicht

Für ein Dauerschuldverhältnis genügt eine einzige E-Rechnung für den ersten Teilleistungszeitraum. Sie gilt weiter, bis sich etwas ändert — erst bei neuer Miethöhe oder neuen Vertragsdaten wird eine neue Rechnung fällig. Der Aufwand ist also einmalig; ein Software-Abo dafür lohnt nicht.

In 5 Minuten erstellt

  1. Konverter öffnen — haben Sie eine bestehende PDF-Dauerrechnung, wird sie automatisch als Vorlage eingelesen.
  2. Vermieter- und Mieterdaten, Monatsbetrag, USt-Satz und IBAN prüfen bzw. eintragen. In die Bemerkungen gehört der Vertragsbezug, z. B. „Dauerrechnung gemäß Mietvertrag vom 01.03.2024, gültig ab 01.01.2027 bis auf Weiteres".
  3. Als XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-PDF speichern und dem Mieter übermitteln. Fertig — die Datei besteht den offiziellen KoSIT-Validator.

Alles bleibt bei Ihnen

Rechnungssicht läuft vollständig im Browser: Mietverträge, Beträge und Bankdaten werden nirgendwohin hochgeladen.

Dauerrechnung jetzt erstellen

Keine Steuerberatung: Ob Ihre Vermietung der E-Rechnungspflicht unterliegt (Option nach § 9 UStG, Übergangsfristen bis 2027/2028, Kleinunternehmer-Ausnahme), klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerkanzlei.